§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Stegener Autowäsche und dem jeweiligen Kunden über Außenwäsche, Unterbodenwäsche, Innenreinigung, Polsterpflege, Wachsbehandlungen, Reifenpflege, Komplettaufbereitung sowie damit verbundene Zusatzleistungen. Maßgeblich ist die Fassung, die bei der Buchung einbezogen wurde.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Stegener Autowäsche ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Für gewerbliche Flottenkunden können ergänzende Einzelverträge vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss und Termine
Ein Vertrag kommt zustande, sobald Stegener Autowäsche einen Termin oder ein Pflegepaket bestätigt. Eine Anfrage allein bindet keine Seite. Der Kunde muss bei der Terminvereinbarung Fahrzeugtyp, besondere Ausstattungen und erkennbare Besonderheiten vollständig angeben.
Die vereinbarte Übergabezeit ist ein Zeitfenster. Verzögerungen durch Fahrzeugzustand, Verschmutzungsgrad, Witterung oder notwendige Rückfragen werden dem Kunden mitgeteilt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Bearbeitungsdauer besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 3 Leistungsumfang und Preise
Der konkrete Umfang ergibt sich aus der gebuchten Leistung, dem vereinbarten Paket und den Angaben auf der aktuellen Preisliste. Außenreinigung, Innenreinigung, Felgen- und Reifenpflege, Unterbodenwäsche sowie Wachs- und Pflegearbeiten werden nach dem jeweils gebuchten Umfang ausgeführt.
Alle Preisangaben erfolgen in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Stellt sich bei der Fahrzeugannahme ein deutlich höherer Aufwand heraus, informiert Stegener Autowäsche vor Beginn der zusätzlichen Arbeit über den neuen Preis.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist nach Abschluss der Leistung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist in Textform vereinbart wurde. Akzeptierte Zahlungsarten werden bei der Buchung oder vor der Fahrzeugübergabe mitgeteilt. Bei Geschäftskunden gelten die Zahlungsziele des jeweiligen Flotten- oder Einzelvertrags.
Bei Zahlungsverzug kann Stegener Autowäsche gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten verlangen. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Zahlung grundsätzlich in der Obhut des Kunden, sofern keine gesetzliche Zurückbehaltung entgegensteht.
§ 5 Stornierung und Rücktritt
Ein vereinbarter Termin kann bis 24 Stunden vor dem Beginn ohne Berechnung einer Stornopauschale abgesagt oder verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen darf Stegener Autowäsche eine angemessene Pauschale für den reservierten Zeitraum verlangen, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.
Beide Seiten können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung wegen außergewöhnlicher Umstände, technischer Risiken oder eines nicht vertretbaren Fahrzeugzustands unzumutbar ist. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall nach ihrem tatsächlichen Umfang abgerechnet.
§ 6 Haftung und Vorschäden
Der Kunde muss Vorschäden, lose Teile, nachlackierte Flächen, Folierungen, Reparaturstellen, empfindliche Anbauteile und bekannte Undichtigkeiten vor Beginn mitteilen. Stegener Autowäsche darf die Annahme ablehnen, wenn eine Reinigung das Fahrzeug oder einzelne Bauteile gefährden könnte.
Für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Stegener Autowäsche oder ihren Erfüllungsgehilfen entstehen, haftet Stegener Autowäsche nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit gilt die Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Abo-Modelle und Laufzeit
Ein Abo-Modell für Autoreinigung in Forstenrieder Park beginnt mit der bestätigten Laufzeit und umfasst die im Vertrag genannte Anzahl an Pflegeintervallen. Nicht genutzte Termine verfallen nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Die Kündigungsfrist, Verlängerung und Zahlungsweise ergeben sich aus dem jeweiligen Abo-Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Änderungen des Fahrzeugs oder des Kennzeichens sind vor dem nächsten Termin mitzuteilen.
§ 8 Flottenservice
Für Flotten gelten die individuell vereinbarten Preise, Abrufprozesse, Serviceumfänge und Zahlungsziele. Diese AGB ergänzen den Flottenvertrag, soweit dort keine abweichende Regelung steht. Ansprechpartner des Unternehmens dürfen Termine im vereinbarten Rahmen beauftragen.
Der gewerbliche Kunde stellt sicher, dass Fahrzeuge gereinigt übergeben werden dürfen und notwendige Informationen zu Vorschäden vorliegen. Zusatzarbeiten werden nur nach Freigabe ausgeführt, wenn der Flottenvertrag keinen anderen Freigabeweg vorsieht.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Schutzvorschriften des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit diese nicht durch eine Rechtswahl entzogen werden dürfen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Gerichtsstandsvereinbarungen mit Unternehmern richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Verbraucher haben bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ob es im konkreten Fall besteht, welche Frist gilt und welche Ausnahmen greifen, ergibt sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und den Umständen der Buchung.